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Saulheimer Pater angegriffen und rassistisch beleidigt

Kommentar von Philipp Römer

In der Ausgabe der Allgemeinen Zeitung, Regionalteil Alzey, am 24.10.2010 wird über drei Straftaten zum Nachteil des Kaplans der Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim berichtet:
Einmal wurde der 43-
jährige, aus Nigeria stammende Pater von einem Obdachlosen rassistisch beleidigt, beizwei weiteren Tathandlungen versuchten zwei Täter offensichtlich – auch in zumindest einem Fall unter Gewaltanwendung – Geld zu erhalten, wobei es im Rahmen einer Tatebenfalls zu rassistischen Äußerungen kam.
Gewalt ist die Zuflucht des Unfähigen Isaac Asimov

Die im Zeitungsartikel berichteten Ereignisse zeigen uns wieder einmal deutlich: Kriminalität und
Rassismus ist kein Phänomen der Großstädte! Wir finden beides vielmehr in allen Schichten der Gesellschaft und an allen Orten. Im Kommentar der Zeitung zu dem obigen Artikel ruft der Reporter der AZ, Herr Hauck dazu auf, Flagge zu zeigen. Zumindest eine Person hat dies im Zusammenhang mit den Taten gemacht. Die – wie es in dem Artikel der Zeitung heißt – „Person aus dem Umfeld der Gemeinde“ ging zur Polizei und brachte den Sachverhalt der rassistischen Beleidigung zur Anzeige.

Hier hat jemand „Flagge gezeigt“.
Vielen Dank
dafür!

Viel zu oft wird selbst dieser kleine Schritt nicht mehr gemacht. Meist steckt der Gedanke dahinter:
Da will ich nicht reingezogen werden! Das könnte ja riskant werden! Das ist doch nicht meine Sache! Ich frage mich, was eine solche Haltung mit unserer Gesellschaft macht? In unserem Grundgesetz heißt es in Artikel 1, Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung allerstaatlichen Gewalt. Na also, da steht es doch, der Staat hat die Aufgabe, sich darum zu kümmern. Für alle die nichthandeln wollen, die lieber wegschauen, könnte man also meinen, dass wir hier – in einem Gesetz mit höchstem Rang – eine wunderbare Ausrede haben. Soll doch der Staat mal machen – mich geht das nichts an. Nun, wer so denkt, hat unser Grundgesetz und die Fundamente unseres staatlichen Zusammenlebens nicht verstanden. Grundrechte regeln das Verhältnis zwischen Einzelnen und dem Staat. Und ja, der Staat hat die Aufgabe uns zu schützen. Im Staatsrecht nennt man diese Funktion der Grundrechte im Verhältnis des Staates zum Bürger „status positivus“. D.h. der Staat hat zu agieren, wo der Einzelne ohne den Staat seine Anspruchs- und Schutzrechte nicht durchsetzen kann. Der Staat kommt dieser Schutzverpflichtungen im Hinblick auf Artikel 1 des Grundgesetzes nach. Er erlässt Gesetze die den Einzelnen vor Angriffen schützen und er setzt diese mit Hilfe von Ordnungsämtern, Polizisten, Staatsanwälten und Gerichten durch. Aber wir sollten uns bewusst sein, dass der Staat allein nicht in der Lage ist, die Würde des Menschenzu schützen. Dies ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle sind aufgefordert, die Werte unseres Grundgesetzes und damit das Fundament unseres Zusammenlebens zu verteidigen. Bei kriminellen Handlungen und insbesondere auch bei rassistischen Äußerungen heißt dies konkret:

Nicht wegsehen, sondern handeln. Dem Opfer zeigen, dass die Mehrheit der Gesellschaft nicht so ist,
dass die Mehrheit der Gesellschaft Rassismus und Gewalt ablehnt. Stehen wir füreinander ein! Zeigen wir Flagge!